Bio-Bescheinigung

Seit 1991 regelt die EU, wie Bio-Produkte erzeugt, verarbeitet und gekennzeichnet werden und wie überwacht wird, dass dies ordnungsgemäß geschieht. EU-Recht sorgt seither für fairen Wettbewerb und es schützt Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten. Die EU-Öko-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln die Kennzeichnung von Bio-Produkten. Sie erlauben die gleichsinnige Verwendung der Begriffe „biologisch“ bzw. „ökologisch“ einzig für die Lebensmittel, die nach den Vorgaben der Verordnungen erzeugt und verarbeitet und deren Hersteller entsprechend kontrolliert wurden.

In der Zutatenliste des Produktes muss angegeben werden, welche Zutat biologisch erzeugt wurde. Ein Lebensmittel darf dann als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, wenn mindestens 95 % seiner landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen.

Ein verpflichtendes Element auf dem Etikett jedes Bio-Produktes ist die Angabe der Öko-Kontrollstelle, die das erzeugende bzw. verarbeitende Unternehmen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung geprüft hat. Die Codes der Öko-Kontrollstellen in sämtlichen EU-Ländern sind nach einem einheitlichen Muster aufgebaut. Für in Deutschland ansässige Kontrollstellen lautet die Angabe beispielsweise „DE-ÖKO-002“, wobei „DE“ für Deutschland steht, „ÖKO“ bzw. in anderen Ländern eine Abkürzung mit entsprechender Bedeutung den Hinweis auf die Herkunft der Produktes aus der Öko-Landwirtschaft anzeigt und „002“ bzw. eine andere dreistellige Zahl die Kontrollstelle. Diese Nummer wird von den überwachenden Behörden an die jeweilige Kontrollstelle vergeben.

Die in den Jahren 2007 und 2008 komplett revidierten Bio-Verordnungen der EU legen für alle in den Mitgliedsstaaten der EU erzeugten oder verarbeiteten Bio-Lebensmittel fest, dass sie das Bio-Logo der Europäischen Union tragen müssen, ein in hellgrünem Farbton gehaltenes, liegendes Rechteck mit einer aus den EU-Sternen gebildeten Silhouette eines Blattes in Weiß. Wird das EU-Bio-Logo benutzt, so ist es Pflicht, dass eine geografische Herkunftsangabe der Zutaten gemacht wird: „EU Landwirtschaft“, sofern mindestens 98 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus der EU stammen, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ für solche Produkte, deren geografische Herkunft zu mindestens 98 % in Nicht-EU-Ländern liegt und die Angabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ für alle anderen Produkte

Eine einfache Orientierung bietet dem Verbraucher in Deutschland das deutsche sechseckige Bio-Siegel. Im Jahr 2002 wurde dieses Zeichen vom Verbraucherschutzministerium geschaffen und kann seitdem für alle Bio-Produkte verwendet werden, die „gemäß EG-Öko-Verordnung“ erzeugt, verarbeitet oder in die EU importiert worden sind.

Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW) (2012): Nachgefragt: 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Öko-Landbau und Bio-Lebensmittel, S.10-13.


 

 Bio-Zertifikat_NO-Sugar-Sugar-GmbH_g-ltig-bis-31-01-2025_Seite_126NUT4mUdutlS

 Bio-Zertifikat_NO-Sugar-Sugar-GmbH_g-ltig-bis-31-01-2025_Seite_2BJFvEU5msdFEm