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BIO-Zertifikat

Seit 1991 regelt die EU, wie Bio-Produkte erzeugt, verarbeitet und gekennzeichnet werden und wie die Einhaltung dieser Vorschriften überwacht wird. Das EU-Recht sorgt seitdem für fairen Wettbewerb und schützt Verbraucher davor, bei Bio-Produkten in die Irre geführt zu werden.

Die EU-Öko-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 regeln die Kennzeichnung von Bio-Produkten. Sie erlauben die einheitliche Verwendung der Begriffe „biologisch“ oder „ökologisch“ nur für Lebensmittel, die gemäß den Vorgaben der Verordnungen erzeugt und verarbeitet wurden und deren Hersteller entsprechend kontrolliert wurden.

In der Zutatenliste des Produktes muss angegeben werden, welche Zutaten biologisch erzeugt wurden. Ein Lebensmittel darf als „Bio“ oder „Öko“ bezeichnet werden, wenn mindestens 95 % seiner landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischer Erzeugung stammen.

Ein verpflichtendes Element auf dem Etikett jedes Bio-Produkts ist die Angabe der Öko-Kontrollstelle, die geprüft hat, dass das erzeugende bzw. verarbeitende Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für Bio-Landwirtschaft und -Verarbeitung einhält.

Die Codes der Öko-Kontrollstellen in allen EU-Ländern folgen einem einheitlichen Muster. Für in Deutschland ansässige Kontrollstellen lautet der Code beispielsweise „DE-ÖKO-002“, wobei „DE“ für Deutschland steht, „ÖKO“ (oder eine entsprechende Abkürzung in anderen Ländern) auf die Herkunft des Produkts aus ökologischer Landwirtschaft hinweist und „002“ (oder eine andere dreistellige Zahl) die Kontrollstelle identifiziert. Diese Nummer wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Kontrollstelle zugewiesen.

Die in den Jahren 2007 und 2008 vollständig überarbeiteten EU-Öko-Verordnungen schreiben vor, dass alle in den Mitgliedsstaaten der EU erzeugten oder verarbeiteten Bio-Lebensmittel das EU-Bio-Logo tragen müssen – ein hellgrünes Rechteck mit einer weißen Blattsilhouette, gebildet aus den EU-Sternen. Wird das EU-Bio-Logo verwendet, ist die Angabe der geografischen Herkunft der Zutaten verpflichtend: „EU-Landwirtschaft“, wenn mindestens 98 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus der EU stammen, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ für Produkte, deren Ursprung zu mindestens 98 % in Nicht-EU-Ländern liegt, und „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ für alle anderen Produkte.

Eine einfache Orientierung für Verbraucher in Deutschland bietet das deutsche sechseckige Bio-Siegel. Dieses Zeichen wurde 2002 vom Bundesministerium für Verbraucherschutz eingeführt und kann für alle Bio-Produkte verwendet werden, die „gemäß EG-Öko-Verordnung“ erzeugt, verarbeitet oder in die EU importiert wurden.

Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW) (2012): Nachgefragt: 28 Antworten zum Stand des Wissens rund um Öko-Landbau und Bio-Lebensmittel, S. 10–13.